Der gehobene Dienst ist eine Laufbahngruppe im deutschen öffentlichen Dienst. Er bildet eine Ebene zwischen dem mittleren Dienst und dem höheren Dienst.
Kernmerkmale:
Zugangsvoraussetzungen: In der Regel ein Bachelor-Abschluss oder ein gleichwertiger Abschluss (z.B. Diplom). Oft ist ein duales Studium oder eine berufsbegleitende Ausbildung erforderlich.
Aufgaben: Selbstständige Bearbeitung von komplexen Sachverhalten, Sachbearbeitung mit Entscheidungsbefugnis, Führungsaufgaben im kleinen und mittleren Bereich.
Besoldung: Besoldungsgruppen A9 bis A13. Die genaue Einstufung ist abhängig von der Tätigkeit und der Erfahrung.
Ausbildung/Studium: Ein duales Studium oder eine Anwärterausbildung mit anschließender Prüfung. Die Studieninhalte sind auf die spezifischen Aufgabenbereiche der jeweiligen Behörde zugeschnitten.
Wichtige Aspekte:
Beamtenrecht: Der gehobene Dienst ist Teil des Beamtenverhältnisses, das durch das Beamtenrecht geregelt wird.
Laufbahngruppe: Der gehobene Dienst ist eine von vier Laufbahngruppen im öffentlichen Dienst (einfacher Dienst, mittlerer Dienst, gehobener Dienst, höherer Dienst).
Duales%20Studium: Viele Zugänge zum gehobenen Dienst erfolgen über ein duales Studium, das Theorie und Praxis verbindet.
Besoldung: Die Besoldung im gehobenen Dienst richtet sich nach der Besoldungsordnung und der individuellen Einstufung.
Aufstiegsmoeglichkeiten: Unter bestimmten Voraussetzungen ist ein Aufstieg in den höheren Dienst möglich. Dies erfordert in der Regel eine zusätzliche Qualifikation oder ein Studium.
Oeffentlicher%20Dienst: Der gehobene Dienst ist ein wichtiger Bestandteil des öffentlichen Dienstes und trägt zur Erfüllung staatlicher Aufgaben bei.